Solo-Selbstständig: Der Weg in die Eigenständigkeit
Thomas hat 15 Jahre als Data Engineer gearbeitet. Gute Jahre, stabiles Gehalt, interessante Projekte. Dann kam die Nachricht: Sein Arbeitgeber stellt den Betrieb ein. Mit 42 Jahren steht er vor einer Entscheidung. Neuer Job bei einem anderen Konzern? Oder etwas Eigenes wagen? Thomas kennt sich mit Handelsstatistiken aus, mit HS-Codes und Marktanalysen. Er überlegt, kuratierte Datenpakete an mittelständische Exporteure zu verkaufen. Aber wie funktioniert das eigentlich, dieses Selbstständig-Sein?
Sarah, 35, stellt sich dieselbe Frage. Nach zehn Jahren im Marketing will sie ihr Wissen in Online-Kursen bündeln. Michael, 38 und gelernter Handwerksmeister mit CAD-Kenntnissen, plant den Verkauf technischer Baupläne. Drei Menschen, drei Branchen, ein gemeinsames Ziel: mit digitalen Produkten Geld verdienen, ohne sofort ein Startup mit Investoren und zwanzig Mitarbeitern hochzuziehen.
Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten als Solo-Selbstständige. Sie machen etwa die Hälfte aller Selbstständigen aus. Viele von ihnen stehen vor denselben Fragen wie Thomas, Sarah und Michael: Rechtsform, Geschäftskonto, Steuern, Buchhaltung, Versicherung. Dieser Überblick liefert die Antworten, kompakt und auf dem Stand von Januar 2026.
Die Serie richtet sich an Menschen, die digitale Produkte verkaufen wollen. Keine Beratungsstunden, keine Projektarbeit im klassischen Sinn. Stattdessen E-Books, Online-Kurse, Datenprodukte, Templates, Software-Tools zum Einmalkauf. Produkte, die einmal erstellt werden und dann wiederholt verkauft werden können. Die Grundprinzipien der Selbstständigkeit gelten trotzdem: Anmeldung, Steuern, Versicherung. Nur die Details unterscheiden sich.
Was bedeutet Solo-Selbstständigkeit?
Der Begriff klingt sperrig, beschreibt aber etwas Einfaches: Ein Mensch führt ein Unternehmen ohne Angestellte. Kein Team. Keine Personalabteilung. Keine Hierarchie. Das Statistische Bundesamt zählte 2024 rund 3,6 Millionen Selbstständige in Deutschland, davon gut die Hälfte ohne Beschäftigte. Der Anteil ist seit 2012 leicht rückläufig, was verschiedene Gründe hat: strengere Regulierung bei Scheinselbstständigkeit, aber auch mehr Alternativen auf dem Arbeitsmarkt.
Wer sich heute selbstständig macht, tut das oft bewusst. Nicht aus Not, sondern aus dem Wunsch nach Unabhängigkeit oder weil eine Geschäftsidee nicht in ein Angestelltenverhältnis passt. Digitale Produkte eignen sich besonders gut für Solo-Unternehmer: Einmal erstellt, lassen sie sich beliebig oft verkaufen. Thomas könnte sein Datenpaket an hundert Kunden liefern, ohne hundertmal zu arbeiten. Sarah nimmt ihren Kurs einmal auf und verkauft ihn jahrelang. Das unterscheidet digitale Produkte von Dienstleistungen, bei denen jede Stunde Arbeit separat vergütet wird.
Die Branchen sind vielfältig. Laut Destatis finden sich die meisten Solo-Selbstständigen in der Land- und Forstwirtschaft (15 Prozent), gefolgt vom Grundstücks- und Wohnungswesen (8,5 Prozent) und Unternehmensdienstleistungen (7,5 Prozent). Im IT-Bereich und bei kreativen Berufen ist die Quote ebenfalls hoch, auch wenn sie statistisch anders erfasst werden.
Die Motivation hat sich gewandelt. In den frühen 2000er Jahren trieb die Ich-AG viele Arbeitslose in die Selbstständigkeit. Heute ist es häufiger eine bewusste Entscheidung. Der KfW-Gründungsmonitor 2024 zeigt: 65 Prozent der Gründer wählen die Selbstständigkeit, weil sie die Unabhängigkeit schätzen. Nur 31 Prozent wären eigentlich lieber angestellt. Das ist ein klarer Trend. Wer reich werden will, gründet anders. Wer frei arbeiten will, wird Solo-Selbstständiger.
Die Rechtsform entscheidet über Aufwand und Haftung
Die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem ist zentral. Die Antwort hängt von der Tätigkeit ab, nicht vom Wunsch. Das Finanzamt entscheidet, wer als Freiberufler gilt. Klassische freie Berufe sind Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure, Journalisten und Künstler. Programmierer können freiberuflich arbeiten, wenn ihre Tätigkeit ingenieurähnlich ist. Wer dagegen Handelsware verkauft oder standardisierte Dienstleistungen anbietet, ist Gewerbetreibender. Diese Abgrenzung sorgt regelmäßig für Verwirrung, dabei ist sie in den meisten Fällen eindeutig.
Der Unterschied hat finanzielle Folgen. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen. Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an, Kosten: 20 bis 70 Euro je nach Stadt. Die Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro an, darunter bleibt sie erspart. Beide Gruppen nutzen als Rechtsform meist das Einzelunternehmen. Kein Mindestkapital, keine notariellen Kosten, schneller Start. Der Nachteil: persönliche Haftung mit dem gesamten Vermögen.
Wer die Haftung begrenzen will, gründet eine UG (Unternehmergesellschaft). Ein Euro Stammkapital genügt formal, praktisch sollten es mehr sein. Die UG haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dafür verlangt sie doppelte Buchführung, Jahresabschlüsse und einen Gesellschaftsvertrag. Für Thomas, Sarah und Michael ist das am Anfang meist Overkill. Das Einzelunternehmen reicht, solange das Risiko überschaubar bleibt.
Ein häufiger Fehler: Die Rechtsform zu früh wechseln. Manche gründen eine UG, bevor sie den ersten Kunden haben. Das kostet Notargebühren, erfordert Steuerberatung und bindet Zeit, die besser ins Produkt fließen würde. Die Faustregel lautet: Erst Umsatz, dann Struktur. Wer nach zwei Jahren stabil verdient und Haftungsrisiken sieht, kann immer noch wechseln. Der umgekehrte Weg ist teurer und bindet Ressourcen, die am Anfang knapp sind.
Buchhaltung und Finanzen sind planbar
Die gute Nachricht: Solo-Selbstständige brauchen keine doppelte Buchführung. Eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) reicht dem Finanzamt. Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Das lässt sich mit einer Tabellenkalkulation erledigen, aber Software macht es einfacher. Testsieger in aktuellen Vergleichen sind sevDesk (Buchhaltung ab 19,90 Euro monatlich) und Lexware Office (ab 6,90 Euro). Beide erkennen Belege automatisch, verbinden sich mit dem Geschäftskonto und erstellen die EÜR auf Knopfdruck.
Ab 2025 gilt eine neue Pflicht: E-Rechnungen im B2B-Bereich. Wer an Geschäftskunden verkauft, muss elektronische Rechnungen empfangen können. Das Ausstellen darf für kleinere Unternehmen bis Ende 2027 klassisch erfolgen, ab 2028 gilt die E-Rechnungspflicht für alle. Buchhaltungssoftware deckt das ab. Wer Rechnungen nur an Privatkunden schreibt, ist weniger betroffen, sollte aber trotzdem vorbereitet sein.
Ein Geschäftskonto ist rechtlich nicht zwingend, praktisch aber unverzichtbar. Wer private und geschäftliche Zahlungen mischt, verliert den Überblick. Das halte ich für einen der häufigsten Anfängerfehler. Viele Banken bieten Geschäftskonten ab null Euro monatlich an, etwa Fyrst, Finom oder Vivid Money. Die Deutsche Bank und Commerzbank kosten mehr, bieten dafür Filialen und persönliche Beratung. Für den Start reicht ein kostenloses Online-Konto völlig aus.
Die Kosten für Buchhaltung und Kontoführung sind steuerlich absetzbar. Das gilt auch für die Karten- und Transaktionsgebühren. Bei einem Jahresumsatz von 30.000 Euro und einem Steuersatz von 30 Prozent spart eine Buchhaltungssoftware für 150 Euro jährlich etwa 45 Euro Steuern. Kein großer Betrag, aber der eigentliche Gewinn liegt in der gesparten Zeit. Wer monatlich zwei Stunden für Belegsuche und Kontoabgleich braucht, verliert 24 Stunden im Jahr. Das sind drei Arbeitstage.
Welche Steuern fallen an?
Drei Steuerarten betreffen Solo-Selbstständige: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und (bei Gewerbetreibenden) Gewerbesteuer. Die Einkommensteuer fällt auf den Gewinn an. Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro, für 2026 sind 12.348 Euro geplant. Darunter bleibt der Gewinn steuerfrei. Darüber steigt der Satz von 14 Prozent bis auf 42 Prozent bei Einkommen über 68.481 Euro.
Die Umsatzsteuer beträgt 19 Prozent auf die meisten Produkte, 7 Prozent auf E-Books. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und muss sie nicht ans Finanzamt abführen. Dafür entfällt der Vorsteuerabzug. Seit 2025 gelten neue Grenzen: 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Gründer gelten automatisch als Kleinunternehmer, solange sie die Grenzen nicht überschreiten. Ob sich das lohnt, hängt von den Ausgaben ab. Wer viel investiert, profitiert vom Vorsteuerabzug.
Die Gewerbesteuer trifft nur Gewerbetreibende mit Gewinnen über 24.500 Euro. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde, typisch sind 300 bis 500 Prozent. Freiberufler wie Sarah sind befreit. Thomas müsste prüfen, ob sein Datengeschäft als freiberufliche Tätigkeit durchgeht. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig.
Ein praktischer Tipp: 30 Prozent vom Gewinn für Steuern zurücklegen. Bei höheren Einkommen eher 40 Prozent. Das klingt viel, verhindert aber böse Überraschungen bei der Steuererklärung. Die Vorauszahlungen im ersten Jahr sind oft niedrig, weil das Finanzamt noch keine Basis hat. Im zweiten Jahr steigen sie, basierend auf den tatsächlichen Einnahmen. Wer das Geld ausgegeben hat, gerät in Schwierigkeiten. Ein separates Rücklagenkonto hilft.
Absicherung darf nicht warten
Krankenversicherung ist Pflicht. Solo-Selbstständige können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Die GKV berechnet den Beitrag nach Einkommen. Der Höchstbeitrag liegt 2025 bei etwa 1.174 Euro monatlich (inklusive Pflegeversicherung, ohne Kinder). Der Mindestbeitrag für Geringverdiener bei rund 260 Euro. Die PKV kalkuliert nach Alter und Gesundheitszustand. Junge, gesunde Menschen zahlen oft weniger, im Alter kann es teuer werden. Wer Kinder plant, sollte die kostenlose Familienversicherung der GKV bedenken.
Bei der Rentenversicherung gibt es keine generelle Pflicht, aber Ausnahmen. Handwerker, Künstler, Publizisten und einige andere Berufsgruppen sind pflichtversichert. Alle anderen können freiwillig einzahlen oder privat vorsorgen. Der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt 2025 bei knapp 700 Euro monatlich. Die Bundesregierung diskutiert seit Jahren eine allgemeine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige. Konkrete Gesetze gibt es noch nicht, aber die Richtung ist klar: Wer nicht vorsorgt, riskiert Altersarmut.
Für manche Tätigkeiten empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung. Sarah braucht sie kaum, wenn sie Marketing-Kurse verkauft. Thomas sollte prüfen, ob seine Daten Fehler enthalten könnten, die Kunden Schaden zufügen. Michael braucht sie definitiv, falls ein Bauplan fehlerhaft ist. Die Kosten variieren stark, von unter 100 Euro bis mehrere tausend Euro jährlich.
Die Absicherung wird oft unterschätzt. Ein Krankenhausaufenthalt kostet schnell fünfstellige Beträge. Ohne Versicherung zahlt das niemand. Punkt. Bei der Rente sieht es ähnlich aus: Wer 30 Jahre lang nichts einzahlt, bekommt später auch nichts. Die Grundsicherung im Alter ist kein angenehmes Szenario. Die Beiträge sind Betriebsausgaben und senken den steuerpflichtigen Gewinn, was sie günstiger macht, als viele denken.
Was gilt beim Verkauf digitaler Produkte?
Wer E-Books, Online-Kurse oder Datenprodukte verkauft, muss rechtliche Anforderungen beachten. Ein Impressum ist Pflicht, ebenso eine Datenschutzerklärung. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Kunden haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Bei digitalen Produkten kann es erlöschen, sobald der Download startet, aber nur wenn der Kunde vorher zugestimmt hat. Diese Zustimmung muss dokumentiert werden.
Plattformen erleichtern den Verkauf. Digistore24 und elopage übernehmen Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung und Steuerabführung für EU-Verkäufe. Die Provision liegt typisch bei 7 bis 10 Prozent plus Transaktionsgebühren. Eigene Shops mit WooCommerce oder Shopify bieten mehr Kontrolle, aber auch mehr Aufwand. Für den Start empfehlen sich etablierte Plattformen. Thomas könnte seine Datenpakete über Gumroad anbieten, Sarah ihre Kurse auf elopage hosten.
Ein wichtiges Thema für IT-nahe Selbstständige: Scheinselbstständigkeit. Wer faktisch wie ein Angestellter arbeitet, ohne es formal zu sein, riskiert Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen. Die Kriterien sind streng: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb, kein unternehmerisches Risiko. Wer dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeitet, sollte die Situation prüfen. Die Bundesregierung plant ab 2025 strengere Kontrollen durch KI-gestützte Analyse von Rechnungsmustern. Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung schafft Klarheit.
Für Thomas ist das Thema relevant, falls er neben seinen Datenprodukten auch Beratungsprojekte annimmt. Arbeitet er über Monate im Büro eines Auftraggebers, mit festen Zeiten und Firmenlaptop, wird es kritisch. Sarah und Michael sind weniger gefährdet, solange sie an viele verschiedene Kunden verkaufen. Das Risiko steigt, wenn mehr als fünf Sechstel der Einnahmen von einem einzelnen Kunden stammen. Die Konsequenzen können hart sein: Nachzahlung von Sozialabgaben für bis zu vier Jahre, bei Vorsatz sogar bis zu 30 Jahre.
Empfehlungen für den Start
Wer sich solo selbstständig machen will, sollte die folgenden Punkte beachten. Die Reihenfolge ist nicht zufällig: Erst klären, dann handeln.
Rechtsform und Anmeldung
Die Frage Freiberufler oder Gewerbe klärt im Zweifel das Finanzamt. Dort erfolgt die Anmeldung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch via ELSTER. Gewerbetreibende melden zusätzlich beim Gewerbeamt an. Die Berufsgenossenschaft nicht vergessen: Anmeldung innerhalb einer Woche nach Gründung ist Pflicht. Die Kleinunternehmerregelung ist für den Start oft sinnvoll, lässt sich aber nicht rückwirkend wählen.
Finanzen einrichten
Ein separates Geschäftskonto schafft Übersicht. Kostenlose Angebote reichen für den Anfang. Buchhaltungssoftware von Anfang an nutzen, nicht erst wenn die erste Steuererklärung ansteht. Die Investition (unter 150 Euro jährlich für Einsteigertarife) spart später Stunden an Arbeit. Belege sofort digitalisieren, nicht sammeln.
Absicherung klären
Krankenversicherung hat Vorrang. Die Entscheidung GKV oder PKV ist langfristig: Ein Wechsel zurück in die GKV wird mit zunehmendem Alter schwieriger. Renten- und Altersvorsorge nicht aufschieben. Der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur kann beim Übergang helfen: bis zu 20.000 Euro über 15 Monate, steuerfrei. Voraussetzung ist ein tragfähiger Businessplan und mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
Produkt und Vertrieb
Digitale Produkte profitieren von Skalierbarkeit. Einmal erstellt, beliebig oft verkauft. Der Aufwand liegt in der Erstellung, nicht in der Lieferung. Plattformen wie Digistore24 oder elopage nehmen technische Hürden ab. Das Impressum muss stimmen, die Datenschutzerklärung aktuell sein, die AGB die Widerrufsbelehrung enthalten. Rechtliche Vorlagen gibt es bei spezialisierten Anbietern, die Kosten liegen bei 100 bis 300 Euro.
Die Preisgestaltung ist unterschätzt wichtig. Viele Anfänger setzen zu niedrig an. Ein E-Book für 9,90 Euro muss 1.010 Mal verkauft werden, um 10.000 Euro Umsatz zu erreichen. Ein Videokurs für 199 Euro braucht nur 51 Käufer. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Höhere Preise signalisieren höheren Wert und ziehen zahlungskräftigere Kunden an. Die Conversion-Rate sinkt, aber der Deckungsbeitrag steigt. Thomas könnte sein Datenpaket für 2.000 Euro an fünf Kunden verkaufen statt für 200 Euro an fünfzig. Weniger Support, höhere Marge.
Fazit
Solo-Selbstständigkeit ist kein Abenteuer ins Ungewisse. Die Regeln sind dokumentiert. Die Werkzeuge sind verfügbar. Die Kosten bleiben überschaubar. Thomas kann sein Datengeschäft starten, sobald er die Anmeldung beim Finanzamt erledigt hat. Sarah braucht ein Gewerbe für ihre Kurse, falls das Finanzamt sie nicht als freiberufliche Dozentin einstuft. Michael sollte seine Haftungsrisiken prüfen, bevor er Baupläne verkauft.
Die Hürden liegen nicht in der Bürokratie. Sie liegen im Produkt selbst. Die entscheidende Frage ist, ob Menschen bereit sind, dafür zu bezahlen. Kein Formular beantwortet das. Aber wer ein Produkt hat, das Käufer findet, der findet in der Solo-Selbstständigkeit einen gangbaren Weg. Die administrativen Schritte sind das kleinere Problem.
Die Zahlen sind nüchtern betrachtet machbar. Gewerbeanmeldung: 30 Euro. Buchhaltungssoftware: 100 bis 150 Euro im Jahr. Geschäftskonto: ab null Euro. Rechtliche Vorlagen: 200 Euro einmalig. Krankenversicherung: 260 bis 1.200 Euro monatlich, je nach Einkommen und Versicherungsart. Wer die ersten drei Monate ohne Einnahmen überbrücken kann, hat einen soliden Puffer. Der Gründungszuschuss hilft, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Die folgenden Teile dieser Serie vertiefen die Themen: Rechtsformen und Anmeldung, Buchhaltung und Finanzen, Steuern und Recht, Praxis des Produktverkaufs, Wachstum über die Solo-Phase hinaus. Jeder Teil steht für sich, zusammen ergeben sie einen vollständigen Leitfaden. Thomas, Sarah und Michael begleiten uns dabei als wiederkehrende Beispiele.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Solo-Selbstständige in Deutschland 2024. destatis.de
- KfW Research: Gründungsmonitor 2024 - Gründungstätigkeit in Deutschland. kfw.de
- Bundesministerium der Finanzen: Kleinunternehmerregelung ab 2025. bundesfinanzministerium.de
- Für-Gründer.de: Änderungen 2025 für Selbstständige und Unternehmer. fuer-gruender.de
- sevDesk: Buchhaltungssoftware-Preise 2025. sevdesk.de
- Händlerbund: Digitale Produkte rechtssicher verkaufen. haendlerbund.de
- Deutsche Rentenversicherung: Selbstständige und Rentenversicherung. deutsche-rentenversicherung.de
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen. arbeitsagentur.de
- IHK München: Scheinselbstständigkeit vermeiden. ihk-muenchen.de
- Deutsche Rentenversicherung: KIRA - KI für Betriebsprüfungen. deutsche-rentenversicherung.de