Altersvorsorge mit ETFs: Was das Altersvorsorgedepot 2027 bringt
Thomas und Katrin sitzen am Samstagnachmittag bei ihrem Jahresauszug der alten Förderrente. Beide Mitte 40, zwei Kinder, das übliche Programm. Katrin hat ihren Vertrag vor zwölf Jahren abgeschlossen, auf Empfehlung ihres Bankberaters, und seitdem fließen monatlich 162 EUR in das Produkt, was dem Höchstbetrag für die volle Zulage entspricht. Gesamteinzahlungen seit Vertragsbeginn: 23.328 EUR. Der aktuelle Vertragswert liegt bei 24.190 EUR, was nach Abzug der Verwaltungskosten von 1,9 % jährlich einer realen Rendite von gerade einmal 0,3 % entspricht. Weniger als die Inflation in jedem einzelnen dieser zwölf Jahre.
Thomas zeigt ihr einen Artikel zum neuen Altersvorsorgedepot, das ab Januar 2027 kommen soll und einen grundlegend anderen Ansatz verfolgt als die bisherige Förderrente. ETFs statt Garantieprodukte, staatliche Zulagen ohne Renditebremse. Er fragt: Sollen wir wechseln? Die Antwort ist nicht so einfach, wie manche Finanzblogger behaupten.
Die Rentenlücke: Wie groß ist sie wirklich?
Bevor es um Lösungen geht, muss das Problem auf den Tisch. Die gesetzliche Rente allein reicht für die wenigsten, und verlässt man sich auf sie als einzige Einkommensquelle im Alter, wird man mit hoher Wahrscheinlichkeit eine schmerzhafte Lücke erleben. Das ist keine Panikmache, sondern Mathematik.
Die sogenannte Standardrente (auch Eckrente) berechnet sich aus 45 Beitragsjahren bei exakt durchschnittlichem Verdienst und lag im April 2026 bei monatlich 1.836 EUR brutto. Davon gehen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Einkommensteuer ab, sodass netto rund 1.624 EUR übrig bleiben. Zum Juli 2026 steigt der Rentenwert um 4,24 %, was die Standardrente auf 1.913,40 EUR brutto hebt. Klingt nach einer ordentlichen Erhöhung, doch gemessen an der Inflationsrate von 2,7 % (Stand März 2026) bleibt der reale Zugewinn bescheiden. Und 45 Beitragsjahre bei Durchschnittsverdienst schaffen die wenigsten Arbeitnehmer tatsächlich, weil Studium, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit die Erwerbsbiografie fast immer verkürzen.
Jetzt die entscheidende Rechnung: Finanzberater empfehlen, im Alter mindestens 80 % des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung zu haben, weil bestimmte Ausgaben wie Miete, Lebensmittel und Gesundheitskosten kaum sinken. Bei einem letzten Nettoeinkommen von 3.500 EUR braucht man also rund 2.800 monatlich. Die gesetzliche Rente liefert davon etwa die Hälfte. Die monatliche Lücke: 1.350 EUR. In 20 Jahren Ruhestand summiert sich dieser Fehlbetrag auf 324.000 EUR, was dem Kaufpreis einer Eigentumswohnung in einer durchschnittlichen deutschen Großstadt entspricht.
Für Frauen sieht die Rechnung noch schlechter aus, weil der Gender Pension Gap in Deutschland bei 25,8 % liegt. Frauen erhalten im Schnitt knapp ein Viertel weniger als Männer, vor allem wegen Teilzeitarbeit, Kindererziehungszeiten und niedrigerer Löhne in typischen Frauenberufen. Ende 2025 bezogen 764.100 Menschen Grundsicherung im Alter, und die Tendenz zeigt seit Langem nach oben.
Meine Einschätzung: Die Versorgungslücke im Alter ist das am meisten unterschätzte finanzielle Risiko für die Mehrheit der Deutschen, und trotzdem schieben Millionen das Thema vor sich her. Mit 35 ohne Plan verschenkt man den wertvollsten Faktor der Geldanlage: Zeit.
Das Altersvorsorgedepot ab 2027
Am 27. März 2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen, das einen grundlegenden Kurswechsel gegenüber dem bisherigen System markiert. Das Herzstück: ein neues Altersvorsorgedepot, das ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein soll. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, wird aber für Mai oder Juni 2026 erwartet. Es wäre die größte Reform der privaten Vorsorge seit Einführung der geförderten Verträge im Jahr 2002.
Gestaffelt funktioniert die Zulagenstruktur und belohnt bereits kleine Sparraten. Auf die ersten 360 EUR Eigenbeitrag jährlich gibt es 50 Cent pro eingezahltem Betrag, also bis zu 180 EUR Förderung. Auf weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 EUR gibt es 25 Cent je eingezahltem Betrag, was nochmal bis zu 360 EUR bringt. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 EUR im Jahr, wofür ein Eigenbeitrag von 1.800 EUR notwendig ist, umgerechnet also 150 monatlich.
Für Familien wird es noch attraktiver, weil pro Kind eine Zulage von 300 EUR jährlich hinzukommt. Eine Familie mit zwei Kindern erhält damit bis zu 1.140 EUR an staatlicher Förderung, wenn ein Elternteil den vollen Eigenbeitrag leistet. Der Berufseinsteigerbonus bringt einmalig 200 EUR für alle unter 25, die einen Vertrag abschließen. Und dann ist da noch die Frühstart-Rente: zehn EUR monatlich vom Staat für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020.
Die wichtigste Neuerung gegenüber dem alten System: Es gibt keine Beitragsgarantie. Klingt erst mal riskant, ist aber genau das Richtige. Die Garantie war das größte Hemmnis der bisherigen Förderrente, weil Anbieter sicherstellen mussten, dass am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge zurückkommen, was in der Niedrigzinsphase bedeutete, dass fast alles in Anleihen geparkt wurde. Kaum Aktienquote, minimale Rendite. Das neue Modell darf komplett in ETFs und Aktienfonds investiert werden, bei einem Kostendeckel von 1,0 % all-in jährlich.
Die Auszahlung ist flexibler als beim Vorgängermodell und bietet zwei Optionen: eine lebenslange Leibrente oder einen Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen muss. Mit Renteneintritt bei 67 kann man also 18 Jahre lang aus dem angesparten Kapital entnehmen, ohne eine Versicherung zwischenschalten zu müssen. Selbstständige sind erstmals zulagenberechtigt, anders als beim alten System, wo sie (sofern nicht pflichtversichert oder mit einem Zulagenberechtigten verheiratet) außen vor blieben.
Altersvorsorgedepot oder eigenes Depot?
Verlockend klingen die Zulagen: 540 EUR staatliche Förderung geschenkt, jedes Jahr. Aber geschenkt ist relativ, denn das Kapital ist bis zum Rentenalter gesperrt und die Entnahme an feste Regeln gebunden. Ein normales Wertpapierdepot bietet dagegen volle Flexibilität mit jederzeitigem Zugriff, ohne Auszahlungsvorschriften und ohne Bürokratie.
Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar. Angenommen, jemand spart 30 Jahre lang monatlich 150 EUR bei einer durchschnittlichen Rendite von 7 % jährlich nach Abzug aller Kosten. Im freien Wertpapierdepot stecken am Ende 54.000 EUR Eigenkapital, das dank Zinseszins auf rund 183.000 EUR anwächst. Die enorme Hebelwirkung langer Sparzeiträume zeigt sich hier eindrücklich.
Im geförderten Depot kommt die Grundzulage von jährlich 540 EUR dazu, also 45 EUR monatlich. Effektiv fließen damit 195 EUR monatlich in den Sparplan, was nach drei Jahrzehnten bei gleicher Rendite rund 238.000 EUR ergibt. Der Unterschied von 55.000 EUR gegenüber dem freien Depot ist reines Staatsgeschenk, das drei Jahrzehnte lang mitverzinst wurde und den Vermögensaufbau spürbar beschleunigt.
Für eine Familie mit zwei Kindern sieht die Rechnung noch besser aus, weil zur Grundzulage jährlich 600 EUR Kinderzulage kommen (zweimal 300 EUR). Das ergibt 1.140 EUR Förderung pro Jahr, solange die Kinder kindergeldberechtigt sind, also in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. In dieser Phase fließen monatlich 95 EUR zusätzlich ins Depot, was den Renditevorteil gegenüber einem reinen Eigendepot während zwei Jahrzehnten massiv vergrößert.
Der Haken: Flexibilität. Im freien Wertpapierdepot kann man jederzeit an sein Kapital, sei es für eine ungeplante Ausgabe, einen Immobilienkauf oder eine berufliche Neuorientierung. Das geförderte Konto ist bis 65 gesperrt, und vorzeitige Entnahmen zwingen zur Rückzahlung sämtlicher Zulagen und Steuervorteile. Gerade für jüngere Sparer, die noch nicht wissen, ob sie in zehn Jahren eine Immobilie kaufen oder beruflich ins Ausland wechseln wollen, kann diese Bindung zum Problem werden.
Für die meisten Familien mit mittlerem Einkommen ergibt die Kombination aus gefördertem und freiem Depot die beste Strategie. Die Zulagen sind echtes Gratiskapital, das sich jahrzehntelang mitverzinst, und selbst für Kinderlose bleibt der Renditehebel beachtlich: 540 EUR Förderung auf 1.800 EUR Eigenbeitrag entsprechen einer Sofortrendite von 30 %, bevor der Markt überhaupt etwas geleistet hat. Diesen Vorsprung holt kein ungefördetes Depot ein.
Was passiert mit Riester?
Langsam, aber absehbar stirbt die alte Förderrente. Ab 2027 werden keine neuen Verträge dieses Typs mehr abgeschlossen, und bestehende Verträge laufen zwar weiter, erhalten aber keine weitere Förderung im bisherigen Sinne. Stattdessen gibt es ein freiwilliges Wechselrecht in das neue geförderte Depot.
Die Bilanz des alten Systems ist ernüchternd: Das Produkt war gut gemeint, aber schlecht umgesetzt, weil die Beitragsgarantie Anbieter in sichere, renditearme Anlagen zwang und die Kosten intransparent und hoch blieben. Viele Verträge belasteten Sparer mit 1,5 bis 2,5 % Gesamtkosten jährlich. Bei den niedrigen Zinsen der vergangenen 15 Jahre fraßen diese Gebühren die komplette Rendite auf, sodass bestenfalls der nominelle Erhalt der eingezahlten Beiträge übrig blieb. Real, also nach Abzug der Inflation, stand in vielen Verträgen ein Minus.
Die Zahlen bestätigen das Bild, denn zuletzt haben sich Millionen Sparer von ihren alten Förderverträgen getrennt: Beitragspausen, Kündigungen, Stilllegungen. Vom Höchststand Ende 2017 mit rund 16,6 Millionen Verträgen ist der Bestand bis Ende 2024 auf unter 15 Millionen gesunken, obwohl Deutschland in dieser Zeit gewachsen ist, und von den verbliebenen Verträgen werden viele nicht mehr aktiv bespart. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt inzwischen ausdrücklich, Alternativen zu prüfen.
Der praktische Rat ist simpel: Den eigenen Altvertrag hervorholen und die jährliche Kosteninformation lesen. Bei Gesamtkosten von mehr als 1,0 % jährlich (und das trifft auf die meisten zu) sollte man den Wechsel in das neue geförderte Modell ernsthaft prüfen, sobald es verfügbar ist. Die bereits angesammelten Zulagen bleiben bei einem Wechsel vollständig erhalten, während als einziger Verlust die Beitragsgarantie wegfällt. Angesichts der tatsächlichen Wertentwicklung der meisten Altverträge ist das ein Verlust, den man problemlos verkraften kann.
Wie viel muss ich sparen?
Eine der häufigsten Fragen in Finanzforen, und die Antwort hängt von drei Variablen ab: dem Startpunkt, der gewünschten monatlichen Entnahme im Alter und der erwarteten Rendite. Bei 7 % jährlicher Durchschnittsrendite, was ein realistischer Wert für einen breit gestreuten Aktien-ETF bei Anlagehorizonten von 20 bis 40 Beitragsjahren ist, ergibt sich folgende Tabelle.
Als Zielgröße gilt ein Vermögen von rund 300.000 EUR bei Renteneintritt. Daraus lassen sich nach der 4-%-Regel (basierend auf der Trinity-Studie der Trinity University aus dem Jahr 1998) monatlich rund 1.000 EUR entnehmen, ohne dass das Kapital in den ersten drei Jahrzehnten aufgebraucht wird. Diese Faustregel besagt: Bei einer jährlichen Entnahme von vier % des Portfoliowerts ist historisch betrachtet mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 95 % nach drei Jahrzehnten noch Kapital übrig.
Die Tabelle zeigt den entscheidenden Effekt: Wer mit 25 anfängt, kommt mit 120 EUR monatlich ans Ziel, während jemand, der erst mit 45 startet, bereits 530 EUR aufbringen muss. Das Vierfache bei gleichem Endkapital, obwohl beide Sparer die identische Summe anstreben. Der Zinseszinseffekt macht frühes Sparen so viel wirksamer als spätes Vielsparen, dass jedes verlorene Jahr spürbar fehlt. Selbst fünf Jahre Verzögerung kosten am Ende einen fünfstelligen Betrag.
Allerdings ist die 4-%-Regel kein Naturgesetz, denn sie basiert auf historischen US-Daten und spiegelt eine Ära wider, in der die amerikanischen Aktienmärkte außergewöhnlich gut liefen. Forscher wie der Finanzwissenschaftler Wade Pfau weisen darauf hin, dass künftige Renditen niedriger ausfallen könnten. Konservativere Planung kalkuliert mit 3,5 % Entnahme und braucht entsprechend mehr Kapital, was die nötige Sparsumme deutlich nach oben verschiebt.
Ein oft übersehenes Risiko ist das sogenannte Sequence-of-Returns-Risiko, bei dem nicht die durchschnittliche Rendite in 30 Jahren entscheidet, sondern die Wertentwicklung in den ersten fünf Jahren nach Renteneintritt. Gerät man direkt nach dem Start in einen Crash und entnimmt gleichzeitig Kapital, verliert man überproportional viel Vermögen und gefährdet die gesamte Entnahmestrategie. Gegen dieses Risiko hilft eine Bucket-Strategie: zwei bis drei Jahre Lebenshaltungskosten in Tagesgeld oder kurzlaufenden Anleihen, den Rest im ETF. So muss man in schlechten Börsenjahren nicht aus dem Aktienbestand verkaufen.
Früh anfangen ist wichtiger als viel sparen, und obwohl das wie eine Binsenweisheit klingt, belegen die Zahlen es eindeutig. Finanztip empfiehlt als Faustregel 15 % des Nettoeinkommens ab 25, mindestens 25 % ab 40. Mit 30 bei null zu starten heißt kein schlechtes Gewissen haben, denn 175 EUR monatlich sind für viele Angestellte machbar und bewirken in 37 Sparjahren eine beachtliche Summe.
Ein häufiger Denkfehler in diesem Zusammenhang: Viele Menschen glauben, sie müssten erst ihre Schulden komplett tilgen oder ein bestimmtes Gehaltsniveau erreichen, bevor sie mit dem Investieren beginnen. Die Realität sieht anders aus. Parallel einen kleinen Sparplan zu bedienen und gleichzeitig Konsumkredite abzubauen führt in der Regel schneller ans Ziel als das Warten auf den perfekten Moment, denn den gibt es schlicht nicht. Jeder investierte Monat verschafft dem Zinseszins mehr Arbeitszeit, und diesen Effekt kann man nachträglich nicht nachholen, egal wie hoch die Sparrate später steigt. Das halte ich für die mit Abstand wichtigste Erkenntnis dieses ganzen Themas, denn sie entscheidet am Ende mehr über den Vermögensaufbau als die Wahl zwischen zwei konkreten ETF-Produkten oder der perfekten Assetquote.
Altersvorsorge für Selbstständige
Für Selbstständige ändert das neue Vorsorgekonto die Lage grundlegend, denn sie waren bisher von der staatlichen Förderung weitgehend ausgeschlossen, sofern sie nicht pflichtversichert oder mit einem zulagenberechtigten Partner verheiratet waren. Ab 2027 können auch Freiberufler und Solo-Selbstständige die volle Grundzulage erhalten, was eine jahrelange Ungleichbehandlung gegenüber Angestellten beendet.
Bislang blieb Selbstständigen als einzige geförderte Option die Rürup-Rente (Basisrente), bei der Beiträge steuerlich absetzbar sind (bis zu 30.826 EUR jährlich für Alleinstehende 2026) und im Gegenzug die spätere Auszahlung besteuert wird. Für Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz kann das sinnvoll sein. Für alle anderen hat Rürup massive Nachteile, die sich in der Praxis oft erst spät zeigen.
Der größte Nachteil: Das Rürup-Modell ist extrem unflexibel, weil der Vertrag weder kündbar ist noch eine Einmalauszahlung vorsieht und das angesparte Kapital nicht vererbt werden kann (außer an den Ehepartner). Merkt man mit 50, dass das Kapital für die Selbstständigkeit gebraucht wird, kommt man schlicht nicht heran. Bei einem frühen Tod ist das angesparte Vermögen verloren. Für Rentner, die 2026 erstmals Leistungen aus der Basisrente beziehen, sind 84 % der Auszahlung steuerpflichtig, und ab 2058 werden es 100 % sein. Nach meiner Erfahrung aus vielen Gesprächen lohnt sich Rürup damit nur für eine kleine Gruppe von Gutverdienern mit stabiler Selbstständigkeit und hohem Grenzsteuersatz, während der breiten Mittelschicht die Flexibilität eines freien Depots in den allermeisten Fällen mehr bringt.
Mit dem neuen Vorsorgekonto bekommen Selbstständige erstmals eine geförderte Möglichkeit, die nicht in einer Versicherungshülle steckt: ETF-basiert, kostengedeckelt, mit Auszahlungsplan statt Zwangsverrentung. Meine Einschätzung: Für Solo-Selbstständige mit mittlerem Einkommen, die bisher komplett ohne staatliche Förderung gespart haben, ist das neue Modell die relevanteste Verbesserung im gesamten Reformpaket. Das ist kein kleiner Fortschritt, sondern ein überfälliger Systemwechsel.
Parallel diskutiert die Bundesregierung eine Pflichtversicherung für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung, wobei ein konkreter Gesetzentwurf noch nicht vorliegt. Die Richtung ist aber klar: Der Staat will verhindern, dass Solo-Selbstständige im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind. Tiefere Einblicke in die finanziellen Grundlagen der Selbstständigkeit bietet unsere Serie „Solo-Selbstständigkeit” mit weiterführenden Informationen.
Fazit: Der beste Zeitpunkt war vor zehn Jahren
Thomas und Katrin haben ihre Entscheidung getroffen. Katrin wird ihren alten Fördervertrag Anfang 2027 ins neue geförderte Depot überführen, weil die bisherigen Kosten schlicht zu hoch und die Rendite zu niedrig war. Thomas richtet sich parallel ein eigenes Wertpapierdepot ein, weil er als Selbstständiger bisher gar keinen Förderweg hatte. Ab Januar 2027 nutzt er beides: das geförderte Modell mit Zulagen und ein freies Depot für zusätzliche Flexibilität.
Die wichtigsten Erkenntnisse dieses Artikels lassen sich in drei Sätzen zusammenfassen: Die Versorgungslücke im Alter ist für die meisten Deutschen sechsstellig und wird ohne private Vorsorge nicht kleiner. Das Altersvorsorgedepot ab 2027 ist die beste geförderte Option seit Jahrzehnten, besonders für Familien und Selbstständige. Die Mathematik des Zinseszins belohnt jeden Monat, den man früher anfängt, wobei bereits kleine Beträge in langen Zeiträumen enorme Vermögenswerte aufbauen.
Der oft zitierte Spruch passt hier tatsächlich: Der beste Zeitpunkt zum Investieren war vor zehn Jahren, und der zweitbeste ist heute. Das gilt für ETF-Anleger genauso wie für alle, die sich bisher nicht an das Thema Vorsorge herangetraut haben, obwohl sie wussten, dass die gesetzlichen Leistungen allein nicht reichen werden. Ab Januar 2027 gibt es eine Ausrede weniger. Wer bis dahin wartet, verliert allerdings keinen Tag, wenn er heute schon mit einem einfachen Sparplan beginnt.
Damit endet diese fünfteilige Serie zur ETF-Geldanlage, die von den Grundlagen zur ETF-Auswahl, zum Broker-Vergleich und den Steuerfragen bis hin zur Altersvorsorge alle wesentlichen Aspekte abgedeckt hat. Nach Lektüre der ersten vier Teile ist das nötige Wissen vorhanden, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen. Was jetzt noch fehlt, ist der erste Schritt.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2026. deutsche-rentenversicherung.de
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gesetzentwurf zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, März 2026. bmas.de
- Bundestag: Beschluss zum Altersvorsorgedepot, 27. März 2026. bundestag.de
- Statistisches Bundesamt: Gender Pension Gap 2024. destatis.de
- Statistisches Bundesamt: Empfänger von Grundsicherung im Alter, Dezember 2025. destatis.de
- Finanztip: Altersvorsorgedepot 2027, Analyse und Vergleich, April 2026. finanztip.de
- Bengen, William P.: Determining Withdrawal Rates Using Historical Data. Journal of Financial Planning, 1994.
- Cooley, Philip L.; Hubbard, Carl M.; Walz, Daniel T.: Retirement Savings: Choosing a Withdrawal Rate That Is Sustainable (Trinity Study). AAII Journal, 1998.
- Pfau, Wade D.: How Much Can I Spend in Retirement? Retirement Researcher Media, 2017.
- Bundesverband der Verbraucherzentralen: Riester-Rente Bilanz, 2025. vzbv.de
- Bundesministerium der Finanzen: Rürup-Rente Besteuerung und Abzugsfähigkeit, Stand 2026. bundesfinanzministerium.de
- Verbraucherzentrale NRW: Altersvorsorgedepot vs. Riester im Vergleich, April 2026. verbraucherzentrale.nrw
